Wichtige Information des Verbandes Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e. V.

Ab dem 01.09.2020 benötigen die Büchsenmacher und Waffenfachhändler aufgrund der Meldepflicht an das Nationale Waffenregister zwingend beim Waffenankauf, -verkauf und bei gewissen Reparaturen die NWR-IDs.

Nähere Informationen klicken Sie auf –> hier.

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